Allgemeines zur Lerntherapie
Zunächst einmal ist natürlich die Schule Ihres Kindes für die Vermittlung des Lesens und des Schreibens sowie des Rechnens zuständig. Falls Lernschwierigkeiten auftreten, sollten alle Möglichkeiten der schulischen Förderung in Anspruch genommen werden. Wenn diese jedoch bei Ihrem Kind keine Verbesserung bringen und sich möglicherweise bereits Probleme in der Lernmotivation zeigen, ist eine außerschulische Lerntherapie sinnvoll.
Die integrative Lerntherapie basiert auf wissenschaftlichen Grundlagen und integriert sowohl pädagogische, als auch psychologische Aspekte des Lernens. Ihr Kind wird als einzigartige Persönlichkeit gesehen, mit individuellen Lernvoraussetzungen. Zu Beginn der Lerntherapie steht daher auch ein ausführliches Vorgespräch, um die aktuelle Lernsituation Ihres Kindes möglichst umfangreich zu erfassen. Zur Therapieplanung ist die Überprüfung des individuellen Lernstandes Ihres Kindes notwendig.
In der integrativen Lerntherapie wird auf den vorhandenen Fähigkeiten Ihres Kindes aufgebaut und Überforderungsituationen, die zu Frustration führen, vermieden. Im Gegensatz zur Nachhilfe, wird sich nicht am aktuellen Schulstoff orientiert, sondern am individuellen Lernstand Ihres Kindes. Aus negativen Selbstbildern wie „Das kann ich sowieso nicht“ wird dann „ Hey, ich hab`s geschafft“. Positive Lernerfahrungen führen zu mehr Selbstbewusstsein und dem Glauben an die eigenen Fähigkeiten. Mit einer verbesserten Lernmotivation können dann auch Lücken zum Schulstoff Schritt für Schritt aufgearbeitet werden.
Da insbesondere die LehrerInnen und Sie als Eltern großen Einfluss auf die Lernsituation Ihres Kindes haben, sind auch Gespräche mit den wichtigsten Bezugspersonen ein wesentliches Element der Lerntherapie. Natürlich nur, wenn Sie als Eltern mit dem Austausch, etwa mit LehrerInnen, einverstanden sind.
Wenn bei Ihrem Kind eine Lese-Rechtschreibstörung bzw. Rechenstörung mit einer Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit diagnostiziert worden ist, hat es Anspruch nach § 35 a SGB VIII auf außerschulische integrative Lerntherapie. Ein Antrag auf Kostenübernahme wird beim Jugendamt gestellt. Erster Ansprechpartner, für den Verfahrensweg ist die Schule. In Berlin kann ein Antrag auf Kostenübernahme einer außerschulischen Lerntherapie frühestens ab der dritten Klassenstufe gestellt werden. Häufig dauert es sehr lange, auch aufgrund von Wartezeiten auf einen Therapieplatz, bis dann die integrative Lerntherapie beginnt. Diese findet in Einrichtungen statt, die mit dem Jugendamt einen Trägervertrag abgeschlossen haben, also z.B. im Legasthenie-Zentrum Berlin.
Einen Trägervertag erhalten nur Einrichtugen, die ein sog. multiprofessionelles Team bestehend aus Psychologen und / oder Pädagogen mit der Zusatzqualifikation integrative Lerntherapie vorweisen.
Eine telefonische Nachfrage bei der zuständigen Stelle beim Jugendamt ergab, dass das Jugendamt dazu angehalten ist, sich streng an die Trägerverträge zu halten. Obwohl ich über mehr als 25 Jahre Therapieerfahrung mit Kindern und Jugendlichen und über die entsprechende Zusatzqualifikation zur integrativen Lerntherapeutin verfüge, besteht daher leider in meiner Praxis keine Möglichkeit, dass das Jugendamt die Kosten übernimmt.
Die integrative Lerntherapie findet einmal pro Woche statt. Es wird eine Zeiteinheit von 60 Minuten veranschlagt. Darin enthalten sind 15 Minuten Vor- und Nachbereitungzeit. Die Therapiezeit mit Ihrem Kind, beträgt 40 Minuten. Fünf Minuten am Ende der Sitzung sind für den Austausch mit Ihnen vorgesehen. Eine lerntherapeutische Theapiestunde kostet 65,00 Euro. Die Diagnostikstunde wird einmalig mit 130 Euro berechnet, da hier die Auswertungszeit noch berücksichtigt werden muss. Für einen ggf. angeforderten Bericht berechne ich 65 Euro.
Weitere Fragen beantworte ich gerne telefonisch.