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Wenn bei Ihrem Kind eine Lese-Rechtschreibstörung bzw. Rechenstörung mit einer Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit diagnostiziert worden ist, hat es Anspruch nach § 35 a SGB VIII auf außerschulische integrative Lerntherapie. Ein Antrag auf Kostenübernahme wird beim Jugendamt gestellt. Erster Ansprechpartner, für den Verfahrensweg ist die Schule. In Berlin kann ein Antrag auf Kostenübernahme einer außerschulischen Lerntherapie frühestens ab der dritten Klassenstufe gestellt werden. Häufig dauert es sehr lange, auch aufgrund von Wartezeiten auf einen Therapieplatz, bis dann die integrative Lerntherapie beginnt. Diese findet in Einrichtungen statt, die mit dem Jugendamt einen Trägervertrag abgeschlossen haben, also z.B. im Legasthenie-Zentrum Berlin.

Einen Trägervertag erhalten nur Einrichtugen, die ein sog. multiprofessionelles Team bestehend aus Psychologen und / oder Pädagogen mit der Zusatzqualifikation integrative Lerntherapie vorweisen.

Eine telefonische Nachfrage bei der zuständigen Stelle beim Jugendamt ergab, dass das Jugendamt dazu angehalten ist, sich streng an die Trägerverträge zu halten. Obwohl ich über mehr als 25 Jahre Therapieerfahrung mit Kindern und Jugendlichen und über die entsprechende Zusatzqualifikation zur integrativen Lerntherapeutin verfüge, besteht daher leider in meiner Praxis keine Möglichkeit, dass das Jugendamt die Kosten übernimmt.