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Die Kosten für eine ärztlich verordnete logopädische Therapie werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Gesetzlich krankenversicherte Erwachsene müssen einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten zuzüglich einer Gebühr von 10 Euro je Verordnung entrichten, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Bei Kindern werden die Kosten komplett von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.
Private Krankenversicherungen übernehmen zumeist die kompletten Behandlungskosten. Im Einzelfall können jedoch vertragliche Einschränkungen vereinbart worden sein. Daher ist es sinnvoll, sich vor Behandlungsbeginn bei der privaten Krankenversicherung zu informieren, in welcher Höhe die Kosten für eine logopädische Therapie übernommen werden.

Die aktuellen gesetzlichen oder meine privaten Tarife für eine logopädische Therapie können Sie gerne telefonisch erfragen.