Falls Sie selbst oder Ihr Kind eine logopädische Therapie benötigen sollten, muss zunächst eine Diagnostik bei einem Arzt erfolgen. Das ist notwendig, weil Logopädinnen und Logopäden nur aufgrund einer ärztlichen Verordnung behandeln dürfen. Der Arzt entscheidet, anhand der Diagnostik, ob im jeweiligen Fall eine logopädische Behandlung notwendig ist und stellt dann eine sogenannte Heilmittelverordnung für Stimm- Sprach- und Sprechtherapie aus. Diese Heilmittelverordnung bringen Sie dann zur ersten Therapiesitzung mit, zu der Sie sich telefonisch anmelden müssen.
Bei Kindern ist zunächst grundsätzlich der Kinderarzt zuständig. Dieser stellt entweder selbst die Diagnose, oder überweist zu einem weiteren Spezialisten. Dies sind Phoniater / Pädaudiologen oder Hals-Nasen-Ohrenärzte, die möglichst eine Zusatzqualifikation für den Bereich der Stimm- und Sprachstörungen haben sollten. Liegt eine Sprachentwicklungsstörung vor, ist zudem ein Hörtest vorgeschrieben, bevor eine logopädische Therapie beginnen kann.
Bei leichteren Aussprachestörungen, wie etwa dem Lispeln (Sigmatismus) oder einer kindlichen Schluckstörung (Myofunktionelle Dysfunktion) können auch Kieferorthopäden und Zahnärzte verordnen.
Erwachsene sollten ihren Hausarzt fragen. Dieser kann dann zu einem Facharzt überweisen, oder gegebenenfalls auch selbst eine logopädische Verordnung ausstellen.