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Wenn ein Kind in der Schule durch eine Lese-Rechschreibschwäche auffällt, sollte ärztlich abgeklärt werden, ob eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung als Teilursache in Betracht kommt. Eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) betrifft die Weiterleitung von Höreindrücken sowie deren Auswertung in den Hör- und Sprachzentren des Gehirns. Das periphere Hörorgan (Mittelohr, Innenohr) ist nicht beeinträchtigt. Eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung lässt sich daher nicht über eine Prüfung der Mittel- und Innenohrfunktion feststellen. Hierzu sind weitere spezielle audiologische Diagnostikverfahren und psychometrische Tests bei einem Phoniater / Pädaudiologen notwendig. Zudem muss zuvor sichergestellt sein, dass keine Einschränkung der Intelligenz vorliegt.

Die auditive Verarbeitung und Wahrnehmung wird in unterschiedliche Teilfunktionen untergliedert. Die Basisfunktionen auditive Aufmerksamkeit und das auditive Gedächtnis nehmen eine besonders wichtige Stellung ein, da sie grundlegend für alle anderen Teilfunktionen sind. Einige weitere Teilfunktionen werden unter dem Begriff "Phonologische Bewusstheit" zusammengefasst. Darunter versteht man die Fähigkeit von der Bedeutungsebene der Sprache auf die Wahrnehmung der Struktureigenschaften von Sprache zu wechseln. Dies ist besonders wichtig beim Erlernen des Lesens und Schreibens.

Kinder mit auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung haben häufig Schwierigkeiten sich Gehörtes zu merken. Manchmal wirken sie unruhig und unkonzentriert und haben Probleme in der Gruppe. Es kann ihnen bei Nebengeräuschen schwerfallen, die für sie wichtigen Hörinformationen herauszufiltern. Häufig werden Störungen der Sprachentwicklung durch eine Störung der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung begleitet.